Europaprojekt

Tag 1: Besuch der ROC Nijmegen Schule

Am 10. Oktober 2019 fand der Besuch der ROC Nijmegen statt. Am Anfang haben sich alle Schüler in einem Raum eingefunden. Dort wurde der zeitliche Ablauf vorgestellt.

Zum Kennenlernen wurde Aktivitäten-Bingo gespielt. Zunächst wurden mithilfe eines Beamers Fragen auf Englisch an die Wand geworfen, die die Schüler beantworten mussten. Danach wurden die Schüler in Gruppen eingeteilt und durch die Schule geführt. Es wurden die Berufe vorgestellt, die dort erlernt werden können.

Danach versammelten sich die Schüler wieder in dem Raum, in dem sie zu Anfang befanden. Dort wurde gemeinsam gegessen. Nach dem Essen wurde die Gewinnergruppe des Aktivitäten-Bingo bekanntgegeben. Anschließend erhielten die Schüler einen Zettel. Die niederländischen Schüler zeigten den deutschen Schülern Sehenswürdigkeiten in Nijmegen. Pro Sehenswürdigkeit sollte ein Selfie gemacht werden. Danach stand den Schülern Zeit zur freien Verfügung bis die Rückfahrt angetreten wurde.

Tag 2: Besuch des Oberlandesgericht Düsseldorf

Am 17. Dezember 2019 fand der Besuch des Oberlandesgericht Düsseldorf statt. Zur Verfügung standen den Schüler des Berufskolleg am Wasserturm und den niederländischen Schülern der ROC Nijmegen zwei Sitzungssäle.

In den beiden Sitzungssälen fanden verschiedene Verhandlungen statt. Zwischen den Verhandlungen haben sich die Richter kurz für die Beantwortung von Fragen Zeit genommen. 

Nach dem Besuch der Verhandlungen wurde die Gruppe durch das Oberlandesgericht geführt. Zunächst wurde der Altbau vorgestellt. In der Eingangshalle fand sich ein zur Weihnachtszeit passend geschmückter Weihnachtsbaum vor. Besonders prunkvoll ist der Blick ins Treppenhaus, welches über vier Geschosse reicht. An den Decken und Wänden sind Bemalungen in grau, gelb und weiß nebst Vergoldungen vorzufinden.

Anschließend wurde die Gruppe zum Plenarsaal, einem der schönsten und interessantesten Sitzungssäle Düsseldorfs, geführt. Dieser Saal verfügt über Wandgemälde des Künstlers Professor Willy Spatz aus dem Jahre 1913, die Gerichtsszenen darstellen. 

Über dem Ausgang des Plenarsaals befindet sich das Gemälde mit dem Titel „Gerechtigkeit“. Dieses bildet Justitia ab. Mit festen Händen hält sie Waage und Schwert und auf ihren Knien liegt das Gesetzbuch. Ihre Augen sind jedoch nicht mit einer Binde verdeckt. Diese Darstellung war zur Zeit Holbeins und Burgmairs öfter zu finden. Das Gemälde „Blüte der Feme“ ist eine Darstellung aus der Zeit Kaiser Friedrich II um 1230. Die Femgerichtssitzung endete gewöhnlich mit der Verurteilung durch den Strang. Als einzige äußere Abzeichen der Gerichtsbarkeiten dienten das auf den Steintisch gelegte Schwert und die Weidenschlinge oder der Hanfstrick. 

Das Gemälde „Gottesgericht“ zeigt eine Darstellung aus der Zeit des Nibelungenliedes des Königs Gundikar um 435. Der König eröffnete als oberster Gerichtsleiter die Verhandlung. Nach altgermanischer Sitte wurden die Streitsache und das Recht mit der Waffe in der Hand in gerichtlichem Zweikampf verfochten. Der König beendete den Kampf durch Handzeichen, dass der Gerechtigkeit genüge geschehen sei und dass Gott gerichtet habe. Das Gemälde „Karl der Große lässt die Volksgesetze niederschreiben“ um 802 zeigt Karl den Großen in einem Raum seiner Kaiserpfalz in Aachen in eingehender Beratung mit den Gesetzeskundigen. Er diktiert die Volksgesetze in lateinischer Sprache. Das Gemälde „Gerichtssitzung“ unter Maximilian I und die erste Mitwirkung von Berufsrichtern bei schriftlichem Verfahren um 1495 zeigt Kaiser Max, die Laienrichter, die Schöffen zu seiner Rechten, seine höfischen Richter zu seiner Linken, die als Urteiler und Berater den König stets begleiten. In der rechten Hand hält der Kaiser den weißen Stab, das Zeichen der Gerichtsbarkeit, der an seinem oberen Ende eine Schleife trägt. Vor Beendigung der Sitzung durfte der Stab nicht niedergelegt werden. Er wurde an der Schleife aufgehangen, wenn die Sitzung unterbrochen wurde. Das Bild zeigt auf der einen Seite das Ende des alten und ungelehrten Prozessverfahrens und auf der anderen Seite die erste Mitwirkung des gelehrten Richtertums, den Berufsrichter und den Einzug der Akten in das Rechtsleben. Es bildet die Überleitung zur jetzigen Zeit und zur Entwicklung des gelehrten Richterstandes.

Die Gedenktafel, die vor dem Plenarsaal angebracht ist, erinnert an die Zeit, in der die jüdische Gemeinde den Saal genutzt hat. Nach Kriegsende wurde im September 1945 in Düsseldorf die jüdische Gemeinde wieder gegründet. Diese nutzte den Plenarsaal als Gebets- und Versammlungsstätte, da ihr andere Räume nicht zur Verfügung standen.

Nach Beendigung der Führung wurde gemeinsam in einem Restaurant gegessen und anschließend stand den Schülern noch Zeit zur freien Verfügung bis die Rückfahrt angetreten wurde.

Zurück