Distanzunterricht

-Allgemeine Regelungen für alle Bildungsgänge-

Vereinbarungen zum Vorgehen im Falle von Distanzunterricht

Stellenwert Distanzunterricht:

  • Der Präsenz- und Distanzunterricht sind gleichwertig anzusehen (vgl. Schulmail 03. August 2020).
  • Daraus folgt, dass die Teilnahme am Distanzlernen verpflichtend ist, d.h. auch die Vor- und Nachbereitung des Unterrichtes sind so zu leisten wie im Präsenzunterricht. Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern liegt es auch in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten, dieses zu gewährleisten. Betriebe sind dazu verpflichtet, ihren Auszubildenden die Teilnahme am Distanzlernen zu ermöglichen.
  • Der im Distanzunterricht vermittelte Lernstoff ist relevant für Leistungsüberprüfungen wie Klausuren, mündliche Prüfungen, Abschlussprüfungen etc.

Vorbereitung auf Distanzunterricht:

  • Die Klassenleitungen versorgen die Schülerinnen und Schüler mit den nötigen Zugangsdaten zu MS Teams.
  • Schülerinnen und Schüler stellen durchgehend sicher, dass sie den Zugang zu MS Teams bedienen können (Passwort, ausreichendes Datenvolumen etc.)
  • Die Klassenleitungen legen bei MS Teams ein Team für jede Klasse an. Jedes Fach bekommt einen eigenen Kanal. Im allgemeinen Kanal geben Klassenleitungen oder Fachlehrkräfte allgemeine Hinweise an Schülerinnen und Schüler.
  • Die Klassenleitungen erfragen bei den Schülerinnen und Schülern die „Voraussetzungen zum Lernen auf Distanz“ (Hardware (bspw. Drucker), Software, Räumlichkeit zum Lernen, E-Mailadresse usw.).

Aufgaben Distanzunterricht

  • Die Fachlehrkraft/ Klassenleitung lässt einzelnen Schülerinnen und Schülern bzw.  Klassen die Aufgaben über MS Teams im jeweiligen Kanal für das Unterrichtsfach/ Lernfeld zukommen. Gegebenenfalls finden sich Hinweise im Kanal „Allgemein“ zum Fundort der Aufgaben und Bearbeitungshinweise (s.o.).
  • Der Aufgabenumfang richtet sich nach der Wochenstundenzahl des jeweiligen Faches.
  • Es gibt für alle Beteiligten verbindliche Absprachen hinsichtlich der Aufgabenstellungen, des Aufgabenumfangs und Abgabeterminen der bearbeiteten Aufgaben. Der Zeitrahmen orientiert sich idealerweise ebenfalls am Stundenplan.
  • Die Materialien werden in den gängigen Dateiformaten erstellt.
  • Schülerinnen und Schüler erhalten vorzugsweise individuelle Rückmeldungen zu den von ihnen eingereichten Arbeitsergebnissen. Auch allgemeine Rückmeldungen an die Lerngruppe sind per E-Mail oder im Kanal in MS Teams denkbar.
  • Eine Rückmeldung zu jeder einzelnen eingereichten Bearbeitung ist aus zeitlichen Gründen zwar nicht möglich (auch Hausaufgaben werden nicht von allen Schülerinnen und Schülern vorgetragen). Grundsätzlich ist aber eine Selbstüberprüfung mittels Musterlösung (bspw. auch die gelungene Bearbeitung eines Mitschülers/ Mitschülerin) immer möglich. Verständnisfragen werden von der Lehrkraft beispielsweise über den Chat oder in einer Videokonferenz in MS Teams geklärt. Auch andere Problem bei der Bearbeitung können in diesem Rahmen besprochen werden. Das Verständnis des Lernstoffes wird so sichergestellt.
  • Probleme im Rahmen des Distanzlernens (z.B. Erreichbarkeit einzelner Schülerinnen und Schüler; Einhalten der Absprachen; usw.) lösen die Fachlehrkräfte zunächst selbstständig mit den Schülerinnen und Schülern. Die Fachlehrkräfte informieren aber auch zusätzlich die Klassenleitungen. Bei Bedarf tauschen sich die in der Lerngruppe unterrichtenden Lehrkräfte aus, um Probleme gemeinsam zu lösen.

Erreichbarkeit der Lehrkräfte in Distanzlernphasen

  • „Unterricht auf Distanz“ findet laut regulärem Stundenplan statt. Lehrkräfte unterrichten je nach Infektionsgeschehen und in Absprache mit den Bildungsgangleitungen in Klassenstärke, mit rotierenden Schülergruppen, etc. Es ist nicht zulässig, nur Aufgaben zur Verfügung zu stellen (s. Ausführungen zu „Aufgaben Distanzunterricht“).
  • Lehrkräfte in Quarantäne sind – soweit ihr Gesundheitszustand es zulässt – zu den im Stundenplan ausgewiesenen Zeiten für ihre Schülerinnen und Schüler bzw. für Kolleginnen und Kollegen, die die Vertretung vor Ort übernehmen, „ansprechbar“ (per Chat, Video, Audiobotschaft etc.). Dies gilt ausdrücklich nicht für reguläre Krankschreibungen.