Ein Streifzug durch das Deutsche Erbrecht

Im Rahmen der dualen Berufsausbildung ist es stets von Vorteil, dass die Theorie durch die praktische Anwendung des Gelernten vertieft wird und umgekehrt. Noch besser ist es, wenn man dabei von berufserfahrenen Fachkräften unterstützt wird. So wie wir Schülerinnen der Oberstufe der ReNo-Klasse (Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte).

Am Dienstag, dem 18.12.2018 besuchte uns der Rechtsanwalt und Notar Dr. Jens Schade aus Rhede. Seit 1998 als Anwalt tätig und 2013 zum Notar ernannt, hielt er vor unserer Klasse einen Vortrag zu unserem aktuellem Thema Erbrecht, das eines seiner Fachgebiete ist.
Nach einer kurzen Einleitung in das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), wo man sich auch ab § 1922 über das deutsche Erbrecht informieren kann, startete Herr Dr. Schade mit seinen Ausführungen, wobei er ebenfalls intensiv auf unsere vielfältigen Fragen einging.

Ich möchte dies im Folgenden kurz zusammenfassen, da sich die meisten Leser sicherlich noch nicht besonders mit dem Erbrecht befasst haben: Sobald eine Person verstirbt, tritt bei uns in Deutschland automatisch die gesetzliche Erbfolge ein, sofern kein Testament vorliegt. Hierbei gilt der alte Grundsatz: "Das Gut fließt abwärts wie das Blut". Das bedeutet, dass zunächst stets die Abkömmlinge des Verstorbenen erben. Sollten jedoch keine Kinder, Kindeskinder etc. existieren, geht das Erbe auf die Eltern und deren Abkömmlinge (Geschwister des Verstorbenen) über und so weiter.

Da mit dem Erben aber nicht nur das Vermögen, sondern auch die Schulden des Erblassers auf den Erben übergehen, kann man das Erbe auch ausschlagen. Dies muss innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Kenntnisnahme des Todesfalls geschehen.

Somit war es für uns sehr interessant, anhand realer Beispiele auf das Erbrecht zu blicken, bei dem es zwar klare Regeln gibt, es sich aber doch um ein vielschichtiges Gebiet handelt, das im Einzelfall recht kompliziert werden kann.

Ann-Christin Epping aus der RNO

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