Außenhandelsseminar der Groß- und Außenhandelskaufleute

Am 08.02.2008 wurden wir – die Oberstufen der Groß- und Außenhandelskaufleute – von der Stadtsparkasse Bocholt zu einem Außenhandelsseminar in ihre Hauptfiliale am Bocholter Marktplatz eingeladen. In diesem Seminar sollten die bereits im Berufsschulunterricht erarbeiteten Themen zum Gebiet der Außenhandelsgeschäfte genauer erläutert und praxisnah verdeutlicht werden.

Pünktlich um 8:30 Uhr morgens begann unser Referent Herr Klötgen von der Stadtsparkasse seine Präsentation mit einer kurzen Vorausschau auf den anstehenden Tagesablauf. Zum Einstieg in den Themenkomplex der Außenhandelsgeschäfte trugen wir dann gemeinsam alle Chancen und Möglichkeiten, aber auch Probleme und Gefahren des Außenhandels zusammen, um im weiteren Verlauf detailliert darauf eingehen zu können. So beschäftigten wir uns zunächst mit der Fremdwährungsthematik und den Möglichkeiten, wie man sich vor Verlusten auf Grund von Kursveränderungen schützen kann.

Anschließend kümmerten wir uns um die Abwicklung des Zahlungsverkehrs mit ausländischen Geschäftspartnern. Hierzu gab uns Herr Klötgen verschiedene Zahlungsträgerformulare, die wir zur besseren Orientierung eigenständig ausfüllen sollten. Außerdem erklärte er uns die Möglichkeiten der vor kurzem neu eingeführten sog. „SEPA-Zahlung“ (SEPA = Single Euro Payments Area), die wegen ihrer einfachen Handhabung in Zukunft sich im europäischen Zahlungsverkehr durchsetzen soll.

Nachdem wir dieses Themengebiet abgeschlossen hatten, kamen wir auf die „International Commercial Terms“, kurz Incoterms zu sprechen. Die Incoterms stellen eine Reihe von internationalen Klauseln dar, die zur Vereinheitlichung spezifischer Handelsbedingungen im Außenhandel dienen. Die Incoterms legen fest, bis wohin eine Ware geliefert wird, welche Kosten Käufer und Verkäufer zu tragen haben und wer das Transportrisiko trägt.

Nach einer kurzen Kaffeepause beschäftigten wir uns dann im 2. Teil des Seminars mit den Möglichkeiten der Zahlungssicherheiten bei Außenhandelsgeschäften. Um sicherzugehen, dass man für verkaufte Ware auch wirklich die Zahlung erhält, werden in der Praxis vor allem 2 Zahlungsbedingungen verwendet: Das Dokumenteninkasso und das Dokumentenakkreditiv.

Bei jedem Außenhandelsgeschäft wechseln Dokumente den Besitzer, die unter anderem auch über die Verfügungsgewalt der entsprechenden Ware bestimmen. Sowohl beim Akkreditiv, als auch beim Inkasso schickt der Verkäufer diese Dokumente zunächst einmal an seine Bank. Beim Inkasso legt diese Bank dann dem Käufer der Ware die Dokumente vor und händigt sie ihm erst bei Bezahlung aus, sodass er auch erst dann über die Ware verfügen kann. So garantiert das Inkasso in den meisten Fällen die Zahlung.

Beim Akkreditiv wird ähnlich verfahren, jedoch mit dem Zusatz, dass die Bank des Käufers zusätzlich ein abstraktes Zahlungsversprechen abgibt. Das bedeutet: Sollte der Käufer die Annahme der Ware verweigern und dementsprechend auch nicht zahlen, so ist dem Verkäufer dennoch die Zahlung garantiert. In diesem Fall müsste nämlich die Bank des Käufers für die Zahlung aufkommen. So hat der Verkäufer eine 100 %-ige Zahlungsgarantie.

Um uns diese Verfahren besser veranschaulichen zu können, händigte uns Herr Klötgen eine Reihe von praxisnahen Dokumenten aus, die wir dann im Folgenden auf ihre Richtigkeit und Wirksamkeit bei einem Dokumentenakkreditiv bzw. Dokumenteninkasso prüfen sollten.

Dies stellte auch gleichzeitig den Abschluss des Seminars dar, sodass wir pünktlich um die Mittagszeit das Seminar nach einigen lehrreichen Stunden erfolgreich beenden konnten.

Autor: David van der Linde, GO 1

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