Sonderstunde bei einem Profi

Zum Unterrichtsstoff der Mittelstufe bei uns Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten gehört auch das umfangreiche Thema „Arbeitsrecht“. Nach wochenlanger theoretischer Vorbereitung mit einem Haufen an Arbeitsblättern und dazugehörenden Paragraphen wurde es dann endlich auch einmal Zeit für ein bisschen Praxis.

Frau Paschen, Fachkunde-Lehrerin der RENOs, organisiert deshalb jährlich einen Besuch der Rechtsanwältin und Notarin Frau Scholz-Fyrnis. Sie ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und erzählt den Schülern bzw. den Azubis wie dieses Thema in die Praxis umgesetzt wird.

Dieses Jahr waren wir dann auch endlich dran. Am Mittwochmorgen, den 03.07.2013, in der zweiten Schulstunde war es dann soweit. Frau Scholz-Fyrnis kommt rein, stellt sich kurz vor und legt direkt los. Schon wieder werden Arbeitsblätter verteilt, dieses Mal allerdings welche die es in sich haben. Eine Frage zum Thema Arbeitsrecht nach der anderen. Wir 18 Mädels und unser Hahn im Korb, Alex, wurden aber natürlich gut auf diese Situation vorbereitet. Wir wissen wie man mit Paragraphen und Fällen umgeht und haben innerhalb von 45 Minuten tatsächlich alle sieben Fälle durcharbeiten können. Selbstverständlich war Frau Fyrnis Fachwissen gefragt und es war erstaunlich was wir noch Neues dazu gelernt haben. Wer denkt, dass man aufgrund von Krankheit nicht gekündigt werden kann irrt sich gewaltig. Kommt dies nämlich zu oft oder zu lange vor hat der Arbeitgeber tatsächlich ein Recht darauf seinem Arbeitnehmer zu kündigen. Das ist doch mal eine Information, die man sich im Hinterkopf halten sollte.

Als das Arbeitsblatt dann vollständig durchgearbeitet war, war die Stunde dann auch schon quasi vorbei. Frau Scholz-Fyrnis teilte mit, dass sie auch noch ein Arbeitszeugnis vorbereitet hat, welches wir gerne noch durchgehen könnten, falls Interesse besteht. Und dies bestand tatsächlich. Zusammen haben wir rausbekommen was es eigentlich bedeutet wenn ein ehemaliger Arbeitgeber zum Abschied in das Arbeitszeugnis schreibt: „Wir lernten den Arbeitnehmer als umgänglichen Mitarbeiter kennen“. Hört sich doch eigentlich ganz nett an. Allerdings wird genau das Gegenteil damit gemeint. Dieser Satz bedeutet nämlich übersetzt so viel wie: Der Mitarbeiter hat sich zwar bemüht, allerdings nichts zustande bekommen. Oder wer den Satz „Der Arbeitnehmer verfügte über profunde Sachkenntnisse und zeigte beachtliches Selbstvertrauen“ in seinem Zeugnis findet, sollte sich nicht zu früh freuen. Damit wird nämlich nur ausgedrückt, dass der Arbeitnehmer besserwisserisch und vorlaut ist. Es wird deutlich, die viertel Stunde Pause zu „opfern“ hat sich mehr als gelohnt.

Nach einem kurzen „Danke für die Zusammenarbeit“ war die Fachanwältin für Arbeitsrecht auch schon wieder weg. Ein Besuch der uns in Erinnerung bleibt und an den wir uns spätestens nächstes Jahr in der Abschlussprüfung mit Sicherheit erinnern werden.

Von Nicole Sowa

Amtsgericht

 

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