Projekt: Stammzellforschung in Europa

Anlässlich der Europawoche haben wir uns im Biologieunterricht mit der Forschung an Stammzellen im europäischen Vergleich beschäftigt. Zunächst wurde geklärt, was Stammzellen sind und wie sei gewonnen werden:
Stammzellen sind Körperzellen, die noch nicht ausdifferenziert (d.h. für eine bestimmte Funktion spezialisiert)  sind. Ihre Verwendung ist noch offen, d.h. aus ihnen können sich verschiedenste Gewebe entwickeln.
Man unterscheidet

  • Embryonale Stammzellen – sie stammen aus dem 8-Zellstadium eines menschlichen Embryos und sind in der Lage, sich in verschiedenste Zelltypen auszudifferenzieren. Sie werden daher als pluripotent bezeichnet.
  • Adulte Stammzellen – sie stammen aus einem Organismus nach der Geburt und werden in Organen wie z.B. dem Knochenmark, der Haut, dem Fettgewebe, dem Nabelschnurblut, dem Gehirn, der Leber oder der Bauchspeicheldrüse gewonnen. Sie haben ein geringeres Differenzierungspotenzial als embryonale Stammzellen.
  • Künstlich reprogrammierte Stammzellen (iPS-Zellen) – es handelt sich dabei um Körperzellen erwachsener Menschen, die mit Hilfe der Gentechnik in pluripotente Stammzellen umgewandelt werden. Sie werden auch als induziert pluripotente Stammzellen (iPS) bezeichnet.


Eine Gruppe hat sich mit der Gesetzeslage zur Stammzellforschung in den verschiedenen europäischen Ländern beschäftigt:
Die Gesetzeslage variiert in Europa von Staat zu Staat: In Deutschland ist die Herstellung embryonaler Stammzellen zu Forschungszwecken durch das Embryonenschutzgesetz strafrechtlich verboten. Seit 2002 ist die Einfuhr von Zellen erlaubt, die bereits vor einem Stichtag (2007) existierten und im Ausland gewonnen wurden. Auch in Italien und in Österreich ist die Forschung an importierten Embryonenzellen möglich.
Viel schärfer ist die Rechtslage in Polen und Irland. Hier ist jegliche Forschung an embryonalen Stammzellen verboten.
Am weitesten freigegeben ist die Stammzellforschung in Großbritannien, Belgien und Schweden. In Großbritannien ist die Herstellung von Hybrid-Embryonen (z.B. Chimären aus menschlichem Erbgut und Eizellen von Kühen) zu Forschungszwecken mit einer Sondergenehmigung erlaubt.

Eine andere Gruppe befasste sich mit der Frage, in welchen medizinischen Bereichen mit Stammzellen gearbeitet wird:
Schon seit Mitte der 1970er Jahre behandeln Ärzte erfolgreich Leukämien und Lymphome mit Stammzellen aus dem Knochenmark und dem Blut von Erwachsenen. Auch bei Patienten mit einem Herzinfarkt nutzen einige Mediziner adulte Stammzellen. Um die Schäden des Infarkts zu lindern, wird dem Erkrankten Knochenmark aus dem Beckenknochen entnommen. Daraus isolieren die Ärzte die Stammzellen und spritzen sie über einen Katheter in die Herzkranzgefäße. Wie sie dort genau wirken, ist noch nicht endgültig geklärt. Untersuchungen zeigen jedoch, dass sich an dieser Stelle neue Kapillaren bilden.
Diese und einige andere Ergebnisse unserer Projektarbeit haben wir in übersichtlicher Kurzform auf Plakaten zusammengetragen.

Die HG 13B des Wirtschaftsgymnasiums

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