Projekt „INDUSPED“ feiert kleines Jubiläum

Zum 5. Mal informieren angehende Spediteure die Schülerinnen und Schüler der Industrieklassen
„Wer haftet eigentlich, wenn ein Lkw mit 30 Paletten hochwertiger Industrieware verunglückt und die Ware komplett beschädigt wird?“ Diese Frage stand am Anfang des Berichtes, welcher nach der Premiere des Projektes vor 5 Jahren im Newsletter des BKaW erschien. Eine Anregung aus der Speditionspraxis war seinerzeit der Ausgangspunkt für dieses gemeinsame Projekt der Bildungsgänge Industriekaufmann/-frau und Kauffrau/Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistung.

Somit trafen sich am Freitag, dem 27. Februar 2009 im Forum des Berufskollegs am Wasserturm wieder die aktuelle Mittelstufenklasse des Speditions-Bildungsganges sowie beide Oberstufen des Bildungsganges Industrie. Im Rahmen der sehr anschaulich gestalteten Präsentation vermittelten 4 Schüler der Speditionsklasse ihren Mitschülern und Mitschülerinnen zunächst grundlegendes Speditionswissen bezüglich des Ablaufs eines Sammelguttransportes. Anschließend wurden anhand von praxisnahen Beispielen unterschiedliche Schadensarten dargestellt und dazu ausführlich erläutert, wie sich die Haftungssituation in den einzelnen Fällen darstellt.

Die aufmerksam zuhörenden angehenden Industriekaufmänner und -frauen lernten so, dass die Haftung des Spediteurs nicht unbegrenzt ist und es daher ratsam ist, sich vor einem Transportauftrag konkret über die Versicherungs- und Haftungsfragen beraten zu lassen, um ggf. eine weitergehende Versicherung einzudecken.

In diesem Schuljahr haben die angehenden Spediteure erstmals einen Test vorbereitet, bei dem die Zuhörer/innen bei der Beschreibung von 4 exemplarischen Schadensfällen ihr frisch erworbenes Wissen anwenden konnten. Ein zusätzliches ausgeteiltes Informationsblatt half beim Beantworten der Fragen. Während der gemeinsam besprochenen Lösung wurde deutlich, dass sich die Schüler der Speditionsklasse durch die intensive Auseinandersetzung mit dem Thema zu Experten im Bereich Haftung/Versicherung entwickelt haben.

Auf der anderen Seite wurden die Industriekaufleute kurz vor ihrer Abschlussprüfung für das Thema sensibilisiert, so dass sie dieses Wissen in wertvoller Weise bei ihren Arbeitgebern einbringen können. Insofern könnten sie die Eingangsfrage auch dahingehend beantworten, dass es sich um einen Güterschaden während eines Transportes handelt, bei dem der beauftragte Spediteur gemäß den Allgemeinen Deutschen Spediteursbedingungen mit 8,33 Sonderziehungsrechten des Internationalen Währungsfonds – multipliziert mit dem tagesaktuellen Kurs sowie dem Gewicht der Sendung in kg – haftet.

Gernot Hesse, Klassenlehrer SPED-M

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