Erbrecht: Besuch des Herrn Rechtsanwalts und Notar Dr. Schade

Am 19.12.2017 hat uns Herr Dr. Schade besucht, der als Rechtsanwalt (seit 2004) und Notar (seit 2013) in einer Kanzlei in Rhede tätig ist. Er hat sich u.a. auf dem Gebiet des Erbrechts spezialisiert und uns die Möglichkeit gegeben, alles zu dem Thema zu erfragen. Vieles was wir im Unterricht bereits erörtert haben, hat er im Detail vertieft und Fragen ausführlich und verständlich beantwortet.

Die Grundzüge aus dem BGB wurden uns anhand von Beispielen näher gebracht. Somit erfuhren wir, dass nur ein geringer Teil der Bevölkerung seinen Nachlass durch ein Testament geregelt hat und wenn ein Testament eigenständig verfasst wurde, so sind 95 % der Testamente als fehlerhaft einzustufen. Denn das Problem ist, dass die Regelungen missverständlich formuliert werden, sodass es zu ganz anderen beabsichtigten Folgen kommen kann und sogar Testamente für unwirksam erklärt werden.

Die Notare übernehmen die Funktion der Aufklärung und bieten somit die Möglichkeit den letzten eigenen Willen umzusetzen.

Wenn kein Testament vorhanden ist, so tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Diese wird nach Ordnungen eingeteilt. Dabei schließt eine nähere die fernere Ordnung aus. Gesetzliche Erben der ersten Ordnung sind die Abkömmlinge (Kinder und Kindeskinder des Verstorbenen). Gesetzliche Erben der zweiten Ordnung sind die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Geschwister). Gesetzliche Erben der dritten Ordnung sind die Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge.

Die Erbanteile die den jeweiligen Erben zustehen (Ehegatten, Kinder), wurden in Verbindung mit den Grundzügen des BGB´s weiter durch Herrn Dr. Schade vertieft.

Als weitere Ergänzung zum Erbrecht hat Herr Dr. Schade uns das neue EU-Erbrecht kurz und knapp erläutert.

Leider verging die Zeit viel zu schnell, dennoch war es ein sehr informativer Vortrag und wir bedanken uns bei Herrn Dr. Schade, der sich extra Zeit für uns genommen hat.

Für die RNO
Christin Baumeister

Zurück